Eine gute Vorbereitung ist die Basis für einen erfolgreichen Immobilienverkauf. Dabei sollte die Unterlagenbeschaffung oder generell die Vollständigkeit aller Verkaufsunterlagen nicht unterschätzt werden. Entschließen Sie sich dazu, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu veräußern, sollten Sie sich frühzeitig einen Überblick über relevante Dokumente verschaffen. Wir verraten Ihnen nachfolgend einige Unterlagen, die relevant sind und erklären, wann und wieso Sie diese benötigen.
Wann müssen die Unterlagen beim Verkauf vorliegen?
Diese Frage lässt sich recht simpel beantworten: Direkt zu Beginn der Vermarktung. Fehlen Dokumente, kann dies den Verkauf erschweren und verzögern – im schlimmsten Fall findet dieser gar nicht statt. Zum einen sind zahlreiche Unterlagen wie beispielsweise der Energieausweis rechtlich verpflichtend, zum anderen benötigen Sie viele der in den Dokumenten enthaltenen Daten für die Exposéerstellung. Hinzu kommt, dass Sie auf Rückfragen von Interessenten schnell reagieren können. So liefern Sie potenziellen Käufern alle Informationen, die sie für ihre Entscheidungsfindung benötigen. Zudem unterstreichen Sie Ihre Vertrauenswürdigkeit und steigern damit Ihre Verkaufschancen.
Ein Überblick über die Verkaufsunterlagen
Erstellen Sie am besten eine Checkliste, die Sie nach und nach abhaken. So vergessen Sie nichts und haben alle Dokumente griffbereit. Hierzu zählen unter anderem:
- Aktueller Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Wochen ist
- Flurkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Gültiger Energieausweis
- Ansichten und Schnitte
- Grundriss
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Unterlagen bzw. Rechnungen von Umbauten / Modernisierungen
- Fotos der Immobilie für das Exposé
- ggf. Miet- oder Pachtvertrag
- ggf. Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)
- Erschließungskostenbescheid
- u.v.m.
Wo können die Unterlagen beschafft werden?
Einen aktuellen Grundbuchauszug fordern Sie beim Amtsgericht / Grundbuchamt an, die Flurkarte erhalten Sie zum Beispiel vom Katasteramt. Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen Sie ebenfalls hier oder – genauso wie die Baubeschreibung – beim zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde.
Sofern noch kein gültiger Energieausweis vorhanden ist, muss dieser zwingend vor der ersten Besichtigung mit potenziellen Interessenten vorliegen. Zur Ausstellung sind unter anderem Energieberater, Ingenieure, Architekten und Handwerker mit entsprechender Weiterbildung berechtigt.
Unterlagen wie Ansichten, Schnitte, Grundrisse und Wohnflächenberechnungen sind Teil der Bauakte und befinden sich entweder im Besitz der Eigentümer oder können bei berechtigtem Interesse, wozu ein Immobilienverkauf gehört, beim Bauamt oder bei der Gemeinde, der Stadt oder der Kreisaufsichtsbehörde angefordert werden.
Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, kann Unterlagen wie den Wirtschaftsplan oder die Teilungserklärung – sofern sie nicht vorliegen – beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Als Ihre Immobilienmakler kümmern wir uns um alle Unterlagen
Für einen Immobilienverkauf benötigen Sie eine Vielzahl von Dokumenten. Wir unterstützen Sie gerne! Teil unserer Aufgabe als Immobilienmakler in Wiehl, Gummersbach, Bergisch-Gladbach, Engelskirchen und den umliegenden Gemeinden ist die Beschaffung aller Verkaufsunterlagen für unsere Kunden. Wir übernehmen die Beantragung bei Behörden und ersparen Ihnen damit viel Stress und Arbeit. Zudem gewährleisten wir somit einen reibungslosen Vermarktungs- und Verkaufsprozess. Lassen Sie sich gerne persönlich und ganz individuell von unseren Experten von Immobilien Christian Borch beraten. Kontaktieren Sie uns jetzt!